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   BGH, 12.06.1970 - I ZR 98/68   

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https://dejure.org/1970,4384
BGH, 12.06.1970 - I ZR 98/68 (https://dejure.org/1970,4384)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1970 - I ZR 98/68 (https://dejure.org/1970,4384)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1970 - I ZR 98/68 (https://dejure.org/1970,4384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erreichen der Verkehrsgeltung bei einer Hotelbezeichnung - Würdigung des Gesamteindrucks, der durch die Verknüpfung landläufiger Begriffe zu einer anschaulichen Namensbezeichnung geführt hat - Sicherung der Bezeichnung "Bayerischer Hof" - Verwechslungsgefahr bei Führen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

    Auszug aus BGH, 12.06.1970 - I ZR 98/68
    Da der Schutzbereich von Gaststätten- und auch Hotelbezeichnungen regelmäßig auf den örtlichen Tätigkeitsbereich begrenzt ist (BGHZ 24, 238, 243 [BGH 14.05.1957 - I ZR 94/55] - Tabu I; GRUR 1957, 550, 551 - Tabu II; vgl. Baumbach/Hefermehl, UWG 9. Aufl. Anm. 32 zu § 16), hat dies zur Folge, daß der Inhaber einer solchen Bezeichnung deren Mitbenutzung in anderen klar getrennten Wirtschaftsgebieten nicht untersagen kann.

    Aus der nicht zu unterbindenden Mitbenutzung in getrennten räumlichen Bereichen kann dann aber auch nicht umgekehrt eine Schwächung dieser Bezeichnung für einen bestimmten Ort hergeleitet werden, ebensowenig wie etwa die ausländische Benutzung einer übereinstimmenden Bezeichnung die Unterscheidungskraft eines Zeichens in Deutschland beeinträchtigt (BGH GRUR 1957, 547, 549 Tabu I, insoweit in BGHZ 24, 238 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 50/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1970 - I ZR 98/68
    Da der Schutzbereich von Gaststätten- und auch Hotelbezeichnungen regelmäßig auf den örtlichen Tätigkeitsbereich begrenzt ist (BGHZ 24, 238, 243 [BGH 14.05.1957 - I ZR 94/55] - Tabu I; GRUR 1957, 550, 551 - Tabu II; vgl. Baumbach/Hefermehl, UWG 9. Aufl. Anm. 32 zu § 16), hat dies zur Folge, daß der Inhaber einer solchen Bezeichnung deren Mitbenutzung in anderen klar getrennten Wirtschaftsgebieten nicht untersagen kann.
  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 57/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1970 - I ZR 98/68
    Sie stehen in Einklang mit den Erwägungen, die der frühere Erste Zivilsenat in einem unveröffentlichten Urteil vom 17. November 1961 - I ZR 57/60 - angestellt hat, daß nämlich eine Bezeichnung, die beispielsweise aus einem Gattungsbegriff (z.B. Hotel, Apotheke) in Verbindung mit der Angabe "Bahnhof" gebildet ist, schon von Hause aus durchschnittliche Kennzeichnungskraft besitzen kann, wenn der Verkehr auf Grund allgemeiner Übung damit rechnet, daß es in einem Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt.
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Der Verbindung von Gattungsbegriffen zu einer Geschäftsbezeichnung für ein Hotel kommt in der Regel schon deshalb hinreichende Unterscheidungskraft zu, weil dem Verkehr aufgrund allgemeiner Übung bekannt ist, daß es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (BGH, Urt. v. 17.11.1961 - I ZR 57/60 für die Bezeichnungen "Bahnhofsapotheke" und "Bahnhofshotel" und vom 12.6.1970 - I ZR 98/68 für die Bezeichnung "Bayerischer Hof"; Urt. v. 7.7.1976 - I ZR 113/75, GRUR 1977, 165, 166 - Parkhotel; vgl. auch Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 123/91, GRUR 1993, 923 = WRP 1993, 705 - Pic Nic).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 113/75

    Verwechslungsgefahr bei Namensähnlichkeit von Hotelbetrieben in unmittelbarer

    Das ist Jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Verkehr aufgrund allgemeiner Übung bekannt ist, daß es in dem betreffenden Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17.11.1961 - I ZR 57/60 - für die Bezeichnungen "Bahnhofsapotheke" und "Bahnhofshotel" und vom 12.6.1970 - I ZR 98/68 - Bayerischer Hof).
  • BGH, 12.11.1976 - I ZR 45/75

    Unterlassung der Bezeichnung als Wach- und Schließgesellschaft - Namensfunktion

    Die von Haus aus gegebene Namensfunktion der Bezeichnung "Wach- und Schließgesellschaft" wurde auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß dem Verkehr in zahlreichen Städten Bewachungsunternehmen mit dieser Bezeichnung begegneten, und zwar - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur jeweils eins in jeder Stadt, Da es sich bei Bewachungsunternehmen um sogenannte Platzgeschäfte handelt, rechnet der Verkehr, ähnlich wie bei Hotelbezeichnungen (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 1970 - I ZR 98/68 - Bayerischer Hof und vom 7. Juli 1976-I ZR 111/75 - Parkhotel - WRP 76, 695), aufgrund allgemeiner Übung damit, daß es in diesem Geschäftszweig innerhalb eines umgrenzten örtlichen Bereichs regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt.
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